Allgemeine Geschäftsbedingungen uprate® connect

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Der Internetauftritt www.uprate.at und deren Subdomains werden betrieben von Klaus Sampl mit Sitz in: Möwenstraße 21/2
5201 Seekirchen, sowie durch Vertriebspartner in EU Staaten (nachfolgend „uprate“ genannt). Angaben zu den Vertretungsberechtigungen und Kontaktmöglichkeiten können dem Impressum entnommen werden.

Hinweis für Verbraucher
Wir bieten keine Online-Dienstleistungen für Verbraucher an. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des §1 UGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für digitale Produkte (nachfolgend „AGB-D“ genannt) gelten für alle Verträge, die zwischen uprate und den Kunden geschlossen werden. Es gelten ausschließlich die AGB von uprate; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn uprate ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Wir weisen darauf hin, dass für gewisse Leistungen gesonderte Geschäftsbedingungen von uprate  zur Anwendung kommen können (z.B. für Webdesign, SEO oder optional buchbare Module / Apps).

2. Bestellung und Vertragsschluss

2.1. Die Präsentation der uprate-Dienste im Internet stellt kein Angebot sondern nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. uprate kann die Annahme nur durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ist ausreichend) erklären. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und uprate zustande. uprate ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet.

2.2. Der Kunde kann im Online-Shop von uprate ein uprate-Paket auswählen. Für die Bestellung eines uprate-Paketes ist es erforderlich, dass der Kunde seine Rechnungs- und Zahlungsdaten eingibt. Die Bestellung eines uprate-Paketes (Klick auf „purchase now“ bzw. „zahlungspflichtig bestellen“) gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages über das ausgewählte uprate-Paket über eine definierte Laufzeit, welches gemäß Ziffer 2.1. von uprate angenommen werden kann. Gleiches gilt für eine Bestellung per E-Mail oder Fax.

2.3. Mit Abgabe des Angebots sichert der Kunde zu, dass er volljährig ist und – sofern er den Vertrag im Namen eines Unternehmens schließen möchte – dass er zu diesem Vertragsschluss berechtigt ist.

3. Leistungserbringung, Nutzungsrecht

3.1 Die uprate-Dienste werden als webbasierte Software-as-a-Service (SaaS-) bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von uprate  bzw. eines vom uprate beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten. Eine Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht. Der Funktionsumfang ergibt sich aus den Programmbeschreibungen von uprate  auf www.uprate.at.

3.2. uprate stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von uprate bereitgestellt. uprate schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

3.3. Soweit die Software ausschließlich auf den Servern von uprate oder eines von uns beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und uprate räumt auch keine solchen Rechte ein. uprate räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die einzelnen Bausteine, bzw. die Technologie als Summe von Bausteinen vertragsgemäß hierfür zu verwenden.

3.4. Die Leistung von uprate darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde oder im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der uprate-Dienste vorgesehen ist. (Firmengruppen oder mehrere Unternehmen die mit einem Namen firmieren)

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Es gelten die Preise, welche im Zeitpunkt der Bestellung dargestellt sind. Alle Preise sind Nettopreise in Euro exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich ab Betriebssitz von uprate. Liefer- und Versandkosten fallen nicht an, es sei denn, sie sind explizit ausgewiesen.

.2. Die vereinbarte Nutzungsgebühr ist stets zu Monatsbeginn der Laufzeit fällig und im Voraus durch die angegebene Zahlungsmethode vorschüssig zahlbar. Das Zahlungsziel beträgt für alle uprate-Pakete 7 Tage ab Rechnungseingang, sofern nicht abweichend vereinbart.

4.3. Es steht uprate frei, ausschließlich elektronische Rechnungen per E-Mail an die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse zu versenden. Gleiches gilt für Zahlungserinnerungen. Wenn der Kunde auf den Rechnungsversandt per Post besteht, ist uprate berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr pro Rechnung in Höhe von 3,50 EUR zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zu erheben.

5. Zahlungsverzug, Sperre

5.1. uprate  ist berechtigt den Kunden-Account zu sperren, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand des Kunden ausgeglichen ist.

5.2. Während der Sperre bleibt der Kunden-Account zunächst bestehen, der Kunde kann aber nicht mehr auf die uprate-Funktionen zugreifen. Der Kunde behält jedoch die Möglichkeit, sein Konto zu kündigen. Die Verpflichtung des Kunden, geschuldete Nutzungsgebühren zu bezahlen, bleibt davon unberührt.

6. Wechsel zu einem anderen uprate-Paket

6.1. Der Wechsel zu einem größeren uprate-Paket (Upgrade) ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich. Mit dem Datum des Upgrades wird der laufende Abrechnungszeitraum anteilig abrechnet und es beginnt eine neue Laufzeit (Monat oder Jahr) mit dem größeren uprate-Paket. Bereits getätigte Zahlungen für das kleinere uprate-Paket werden anteilig auf das größere uprate-Paket angerechnet.

6.2. Der Wechsel zu einem kleineren uprate-Paket (Downgrade) ist zum Ablauf der gebuchten Laufzeit möglich. Nach einem Downgrade können vereinbarungsgemäß nur noch eine geringere Anzahl von Auszubildenden verwaltet werden.

7. Laufzeit und Kündigung

7.1. Der Vertrag läuft über einen vereinbarten Leistungszeitraum von 6, 12 oder 24 Monaten. Danach verlängert sich der Vertrag nicht automatisch, es bedarf keiner Kündigung. Der Kunde ist aber berechtigt einen neuen Folgeauftrag abzuschließen.

7.2. Der Kunde kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit zum Ende der vereinbarten Laufzeit in Schrift- oder Textform (E-Mail oder postalisch) kündigen.

7.3. uprate kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der vereinbarten Laufzeit per E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Kontaktadresse kündigen.

7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

7.5. Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde kündigt aus einem wichtigen Grund, den uprate zu vertreten hat. Der Anspruch des Kunden auf Erstattung von Nutzungsgebühren, welche er im Voraus bezahlt hat, ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn uprate den Vertrag aus einem wichtigem Grund kündigt, den der Kunde zu vertreten hat.

8. Verfügbarkeit

8.1. Dem Kunden ist bekannt, dass sich nach dem aktuellen Stand der Technik trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit Programmfehler und systemimmanente Störungen nicht sicher ausschließen lassen. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von uprate stehen (wie z. B. Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, höhere Gewalt etc.) können zu einem Nutzungsausfall führen. Es ist auch nicht möglich, Software oder Services einzusetzen, die jede vorhandene Schadsoftware (Virus, Malware etc.) entdecken. Selbst bei ordnungsgemäß laufendem System kann daher keine 100%-ige Verfügbarkeit der uprate-Dienste gewährleistet werden. uprate bemüht sich natürlich, die uprate-Dienste konstant verfügbar zu halten. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen von uprate haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von uprate erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.

8.2. Bei einem Nutzungsausfall – gleich aus welchem Grund – besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz. Bei einem Nutzungsausfall, der nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von uprate beruht, besteht seitens des Kunden weder das Recht zur Minderung, noch zur außerordentlichen Kündigung.

9. Gewährleistung, Haftung von uprate

9.1. Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die §922 ABGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme), § 1385 ABGB (Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter) finden Anwendung. Die Anwendung Selbstbeseitigungsrecht des Mieters ist jedoch ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist auch die Anwendung von § 933a ABGB (Schadensersatzpflicht des Vermieters), soweit die Norm eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht.

9.2. uprate haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur in folgendem Umfang:

a) Die Haftung bei Vorsatz von uprate, eines gesetzlichen Vertreters ist unbeschränkt.

b) Bei grober Fahrlässigkeit von uprate, eines gesetzlichen Vertreters gegenüber Unternehmern unter Begrenzung auf Ersatz des vertragsinhaltlichen Wertes.

c) uprate haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragsinhaltlichen Wertes für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uprate, eines gesetzlichen Vertreters beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In sonstigen Fällen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von uprate für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von uprate ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uprate.

10. Pflichten des Kunden

10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Unternehmensangaben sowie die Angaben der/des Ansprechpartners/Ansprechpartnerin stets aktuell zu halten. Dies gilt insbesondere für die hinterlegte E-Mail Adresse, da uprate diese nutzt, um dem Kunden vertragswesentliche Mitteilungen zu machen.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, sein Konto durch ein ausreichend sicheres Passwort gegen unbefugten Zugriff zu schützen. uprate empfiehlt dem Kunden, zur Sicherung seines Kontos ein Passwort bestehend aus mindestens acht Zeichen, unter Verwendung von Klein- und Großbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen zu wählen und das Passwort regelmäßig zu ändern. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort sowie alle Daten, die einen unbefugten Zugang über sein Konto ermöglichen, geheim zu halten und sie unverzüglich zu ändern bzw. das Passwort von uprate zurücksetzen zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass etwaige Mitarbeiter, denen Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, diese Verpflichtungen ebenfalls befolgen.

10.3. Es ist dem Kunden untersagt, jedwede Handlung durchzuführen oder zu fördern, die dazu dient oder potenziell geeignet ist, die Funktionalität und/oder Integrität der uprate-Dienste zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern, sowie Handlungen vorzunehmen, die eine Rückwärtsentwicklung (“reverse engineering”) oder Dekompilierung (“decompiling”) von Daten oder Funktionen der uprate-Dienste ermöglichen oder fördern.

10.4. Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte und Informationen der uprate-Dienste (insbesondere Nutzerdaten, Texte, Logos, Bilder, Diagramme, Grafiken, Auswertungsergebnisse etc.) zu verbreiten und/oder öffentlich wiederzugeben oder in externe Systeme und/oder Datenbanken zu überführen, es sein denn, diese Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der uprate-Dienste vorgesehen.

10.5. Soweit der Kunde uprate geschützte Inhalte überlässt (z.B. Grafiken, Marken und sonstige urheber- oder markenrechtlich geschützte Inhalte), räumt er uprate sämtliche für die Durchführung der vertraglichen Vereinbarung erforderlichen Rechte ein. Das umfasst insbesondere das Recht, die entsprechenden Inhalte der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (z.B. Logo-Einbindung auf der Startseite des Online-Portals etc). Der Kunde versichert in diesem Zusammenhang, dass er alle erforderlichen Rechte an überlassenen Inhalten besitzt, um uprate die entsprechenden Rechte einzuräumen.

10.6. uprate speichert als technischer Dienstleister Inhalte und Daten für den Kunden, die dieser bei der Nutzung der Software eingibt und speichert und zum Abruf bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber uprate, keine strafbaren oder sonst absolut oder im Verhältnis zu einzelnen Dritten rechtswidrigen Inhalte und Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen. Insbesondere verpflichtet er sich, die Software nicht zum Angebot rechtswidriger Dienstleistungen oder Waren zu nutzen. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten über die Nutzung der Software von entsprechenden Erlaubnistatbeständen getragen ist.

10.7. Der Kunde ist für sämtliche von ihm oder seinen Nutzern verwendeten Inhalte und verarbeiteten Daten sowie die hierfür etwa erforderlichen Rechtspositionen allein verantwortlich. uprate nimmt von Inhalten des Kunden oder seiner Nutzer ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden keine Kenntnis und prüft die mit der Software genutzten Inhalte grundsätzlich nicht.

10.8. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, uprate von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen, falls uprate von Dritten, auch von Mitarbeitern des Kunden persönlich, infolge von behaupteten Handlungen oder Unterlassungen des Kunden in Anspruch genommen wird. uprate wird den Kunden über die Inanspruchnahme unterrichten und ihm, soweit dies rechtlich möglich ist, Gelegenheit zur Abwehr des geltend gemachten Anspruchs geben. Gleichzeitig wird der Kunde uprate unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den Sachverhalt, der Gegenstand der Inanspruchnahme ist, vollständig mitteilen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche von uprate bleiben unberührt.

11. Datenverarbeitung

11.1. Der Kunde räumt uprate für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die von uprate für den Kunden zu speichernden Daten im Rahmen der Datenschutzvereinbarung vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. uprate ist auch berechtigt, die Daten in einem separaten Ausfallsystem (Sicherungsbackup) vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist uprate ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.

11.2. uprate ist berechtigt, die vom Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse zu nutzen, um den Kunden über Neuerungen der uprate-Dienste, Änderungen von AGB und Status-Mitteilungen zu informieren.

11.3. Nach Kündigung des jeweiligen uprate-Dienstes und nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraumes werden sämtliche Kundendaten in der Datenbank der uprate-Dienste innerhalb von 10 Werktagen unwiderruflich gelöscht, sofern der Kunde der Löschung nicht schriftlich widerspricht. Eine Wiederherstellung ist nicht möglich. Ausnahmen von der Löschung bestehen für Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.

12. Anpassung der AGB

12.1. uprate ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB zu ändern, soweit durch für uprate unvorhersehbare Änderungen, welche uprate nicht veranlasst und auf die uprate keinen Einfluss hat, das bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Ebenso ist uprate zur Änderung berechtigt, wenn die Änderung der Anpassung an den technischen Fortschritt dient oder uprate den Funktionsumfang der uprate-Dienste anpasst oder erweitert (z.B. neue Module, Services, Dienstleistungen, Anwendungen oder Funktionen einführt) und dadurch eine Anpassung der Leistungsbeschreibung in den AGB erforderlich wird, soweit sich daraus keine unzumutbaren Einschränkungen für die vom Kunden genutzten Funktionen ergeben oder eine vergleichbare alternative Funktion zur Verfügung steht. Ebenso ist uprate zur Änderung berechtigt, wenn eine Klausel dieser AGB-D aufgrund einer Gesetzesänderung unwirksam wird oder von der Rechtsprechung für unwirksam erklärt wird und daraus Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen, die nur durch die Anpassung oder Ergänzung beseitigt werden können.

12.2. Im Falle der Änderung wird uprate dem Kunden den Änderungsvorschlag unter Benennung des Grundes und des konkreten Umfangs in Textform (E-Mail an die hinterlegte Adresse reicht) mitteilen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht (E-Mail an die im Impressum angegebene Adresse reicht). uprate wird den Kunden auf diese Folge in der Mitteilung besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von einem (1) Monat nach Zugang der Mitteilung bei uprate eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht des Kunden aus Ziffer 7.2. zur Kündigung seiner Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.

12.3. Sofern der Kunde sein Widerspruchsrecht ausübt, ist uprate zur Kündigung des Vertrages berechtigt (E-Mail reicht). Die Kündigungsfrist beträgt (1) Monat.

12.4. Für die Änderung von gesonderten Geschäftsbedingungen gelten die Ziffern 12.1. bis 12.3 entsprechend.

13. Zustimmung zur Übertragung der Rechte und Pflichten von uprate auf Dritte

uprate ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn uprate-Dienste auf einen anderen Betreiber übertragen werden. uprate wird dem Kunden eine solche Änderung in Textform (E-Mail reicht) bekanntgeben. Der Kunde stimmt einer Übertragung des Vertrages bereits jetzt vorab zu.

14. Datenschutz

uprate wird sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben der DSGVO und des Bundesmediengesetzes (BMG), beachten. Die Daten des Kunden werden nur zur Durchführung des Vertrages erhoben und verarbeitet und nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden unberechtigt an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzhinweise zu entnehmen.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kommunikation – auch in Vertragsangelegenheiten – per E-Mail erfolgen kann. Der Kunde verpflichtet sich, stets eine aktuelle E-Mail Adresse zu hinterlegen. Die E-Mail Adresse von uprate ist dem Impressum oder der Seite „Kontakt/Support“ zu entnehmen.

15.2. Für Kunden, die Unternehmer sind, gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit Unternehmern ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des österreichischen Vertriebspartners in Salzburg. Für Klagen von uprate gegen den Unternehmer gilt zudem jeder weitere gesetzliche Gerichtsstand.

15.3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des uprate Vertriebspartners in Österreich.

AGB´s AUSTRIA STAND 05.05.2022